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Klassenfahrten von der Steuer absetzen: Praxistipps für Lehrkräfte

Alle Jahre wieder steht die Steuererklärung an, die sich für Lehrerinnen und Lehrer besonders lohnt, da sie Arbeitsmaterial, ihr Arbeitszimmer und Fortbildungen steuerlich absetzen können. Wurde im Steuerjahr eine Klassenfahrt unternommen, sollte auch diese in die Steuererklärung aufgenommen werden. Hintergrund ist, dass eine Schulfahrt für Lehrkräfte eine Dienstreise darstellt und die damit verbundenen Kosten in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Die korrekte Angabe der Schulfahrt in der Steuererklärung sichert Lehrerinnen und Lehrern finanzielle Rückerstattungen. Wir zeigen, worauf Sie achten müssen.

Welche Kosten sind abzugsfähig?

Lehrkräfte können verschiedene Ausgaben einer Schulfahrt beim Finanzamt einreichen. Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht bereits vom Dienstherrn oder der Schule erstattet wurden.

  • Fahrtkosten: Kosten für die An- und Abreise sowie Fahrten vor Ort
  • Verpflegungsmehraufwand: Pauschalbeträge für die Verpflegung, die sich nach der Dauer der Abwesenheit richten
  • Unterkunftskosten: Die tatsächlichen Kosten für Übernachtungen
  • Reisenebenkosten: Ausgaben für Eintrittskarten, Parkgebühren oder beruflich veranlasste Telefonate
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Pauschalen und Nachweise

Bei der Verpflegung auf der Schulfahrt gelten feste Pauschalbeträge, die im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt sind, genauer: in § 9 Abs. 4a Satz 3 EStG. Diese Pauschalbeträge richten sich nach dem Reiseziel. Bei Inlandsreisen gelten aktuell folgende Sätze:

1. 28 Euro für jeden Kalendertag, an dem die Lehrkraft 24 Stunden von der Wohnung abwesend ist.
2. 14 Euro für den An- und Abreisetag sowie für Tage mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden.

Wichtig: Erhält die Lehrerin oder der Lehrer kostenlose Mahlzeiten (beispielsweise Frühstück in der Jugendherberge), wird die Pauschale gekürzt. Das Frühstück mindert den Satz um 20 Prozent, Mittag- und Abendessen um jeweils 40 Prozent des Tagessatzes für 24 Stunden.

Entlastung durch professionellen Schulfahrt-Anbieter

Die Organisation einer Klassenfahrt erfordert viel Zeit. Als Schulfahrt-Anbieter unterstützen wir sie nicht nur bei der Buchung der Unterkünfte und der Koordination der Programme, sondern garantieren auch eine transparente Rechnungstellung. Klare Belege sind die Basis für eine reibungslose Anerkennung durch das Finanzamt.

Wir unterstützen Sie dabei, alle steuerlich relevanten Unterlagen direkt nach der Reise griffbereit zu haben.

Marco Schumann

Ein Beitrag von Marco Schumann
Zuletzt aktualisiert am 15.06.2026 unter der Kategorie: Nach der Reise

Tags: Nach der Reise, Nicht vergessen!

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