Wer eine Gruppenreise mit starkem, pädagogischem Profil sucht, wird in den Schullandheimen fündig: hier können beispielsweise Projektwochen durchgeführt werden, die sich ausschließlich dem Unterricht widmen.
Bei den Unterkünften und dem Reiseziel für Klassenfahrten haben Lehrer*innen die Qual der Wahl. Eine klare Antwort auf die Frage, welche Unterkunft am besten geeignet ist, gibt es nicht. Die möglichen Quartiere haben unterschiedliche Profile, die je nach Ausrichtung der Klassenfahrt den Bedürfnissen des Klassenverbandes gerecht werden können:
Jugendherbergen haben sich bereits seit über 100 Jahren bewährt. Als im Jahre 1909 der Pädagoge Richard Schirrmann während eines Gewitters mit seiner Wandervogel-Gruppe Unterschlupf in einer Dorfschule fand, war die Idee geboren, für alle auf Wandertagen befindlichen Schülern Unterkünfte bereitzustellen – das Deutsche Jugendherbergswerk wurde gegründet.
Jugendherbergen eignen sich deshalb als Unterkunft für Klassenfahrten, weil sie auf die Unterbringung von Schüler*innen und Lehrpersonen spezialisiert sind. Ihr Vorteil ist die pädagogische Ausrichtung mit dem Fokus, den Lehrer oder die Lehrerin so gut es geht zu unterstützen.
Die Herbergen sind mit Gemeinschaftsräumen, Sporteinrichtungen, Schlafunterbringung in den oft typischen Doppelbetten und im ruralen Raum meist mit einem weitläufigen Gelände mit Spielplatz oder Lagerfeuerstelle ausgestattet. Jugendherbergen werden vom Staat gefördert und haben einen günstigen Übernachtungspreis. Auch Personen über 27 Jahren und Familien kommen seit einigen Jahren in den Genuss, Jugendherbergen nutzen zu dürfen. Sie zahlen in der Regel drei Euro mehr pro Übernachtung. Voraussetzung für die Nutzung ist eine Mitgliedschaft, die bei der ersten Übernachtung abgeschlossen wird.
Stand heute gibt es in der Bundesrepublik 16 Landesverbände und rund 530 Einrichtungen, die als Jugendherberge fungieren, weshalb es für die nächste Klassenfahrt im regionalen Raum nicht schwer sein sollte, eine geeignete Jugendherberge für die Klasse zu finden. Doch nicht nur in Deutschland gibt es Jugendherbergen: Auf der ganzen Welt kann unter der Dachmarke „Youth Hostel“ an rund 4500 Plätzen Herbergen gefunden werden.
Lehrerinnen und Lehrer können bei Städtereisen mit der Klasse die Unterbringung in einem Hostel wählen und das urbane Flair genießen. Die Gruppe profitiert in der Regel von:
Hostels stellen gerade in größeren Städten eine gute Alternative zu Jugendherbergen dar, weil diese im urbanen Raum schlicht unterrepräsentiert sind.
Das Schullandheim bzw. Landschulheim stellt eine Einrichtung dar, die über die Infrastruktur verfügt, den Unterricht unter besonderen Bedingungen fortzuführen. Es wird besucht, um an bestimmten Lerninhalten intensiver zu arbeiten, meist in Form einer Projektwoche. Das Ziel sollte sein, den Pflichtunterricht aus dem starren Gerüst der Klassenräume zu holen und in einem anderen Lernklima in Verbindung mit Natur- und Gruppenerlebnissen interessant zu gestalten. In Schullandheimen können auch herkömmliche Klassenfahrten durchgeführt werden.
Der Lehrkörper weiß im Schullandheim genau, was ihn erwartet. Inzwischen gibt es in Deutschland rund 400 derartige Einrichtungen. Als Unterkunft für eine Klassenfahrt sollte man das Schullandheim nicht unterschätzen: Hier ist die Klasse schülergerecht aufgehoben, zudem können pädagogische Konzepte erprobt werden.
Wenn Lehrer*innen eine Schulfahrt organisieren, wird insbesondere bei Klassenfahrten mit Oberschülern ein Thema gewiss auf der Tagesordnung landen: Dürfen die Jugendlichen in gemischten Zimmern untergebracht werden? Bei jüngeren Schüler*innen ist die Antwort nein. Im Strafgesetzbuch § 180 dazu heißt es, wer sexuelle Handlungen von Personen unter 16 Jahren fördert, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Diese Förderung besteht, wenn Lehrkräfte den Teenagern die Gelegenheit verschaffen, indem diese in einem gemeinsamen Zimmer übernachten dürfen.
Selbst bei volljährigen Schüler*innen wird eine Geschlechtertrennung auf Klassenfahrt empfohlen, auch wenn es keine gesetzliche Grundlage hierfür gibt. Lehrkräfte können auf diese Weise Stress mit den Eltern vermeiden, insbesondere wenn Mütter und Väter der Klassenfahrt aus religiösen Gründen skeptisch gegenüberstehen. Aber auch der Schutz der Jugendlichen vor Übergriffen kann ein Argument sein, Mädchen und Jungen nachts zu trennen.
Übrigens: Die getrennte Unterbringung der Schüler*innen orientiert sich in der Regel am Geschlecht, nicht an der sexuellen Orientierung.
Gern stellen wir ein passendes Angebot für Ihre Klassenfahrt zusammen