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Was darf eine Klassenfahrt kosten?

Wie viel wird die Klassenfahrt kosten? Dieses hauptsächliche Anliegen haben Eltern, wenn es um die Vorbereitung einer Schulfahrt geht. Erst im zweiten Punkt werden weitere Details wichtig. Lehrer*innen sollten die Kostenhöhe immer im Blick behalten und ggfls. auch die Klassenfahrtenkasse aufbessern, um einen Teil der Reise durch Aktionen wie einen Kuchenbasar zu finanzieren.

Warum sind die Kosten der Klassenfahrt so ein sensibles Thema?

Wird eine Klassenfahrt von der Lehrperson allein oder in Zusammenarbeit mit Eltern organisiert, ist immer die unterschiedliche finanzielle Lage der Familien zu berücksichtigen. Einige der Mütter und Väter können zwar Zuschüsse für eine Klassenfahrt beantragen, aber auch viele Eltern ohne ALG II-Anspruch sind finanziell häufig nicht so gut aufgestellt, dass sie 500 Euro für eine Klassenfahrt zahlen können. Gerade Familien mit mehreren Kindern können die hohen Kosten häufig nicht stemmen, wenn mehrere Schulfahrten anstehen.


Die Kosten, die auf einer Klassenfahrt auf Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen zukommen, sind von Bundesland zu Bundesland teils sehr unterschiedlich. Eine gesunde Maßgabe, welche Beträge für die Beteiligten tragbar sind, hilft, um Frustration auf beiden Seiten zu vermeiden. Außerdem ist der Dialog zwischen Eltern und Lehrer*innen und die Ansprache der Kosten-Thematik auf Konferenzen der Schule essentiell.

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Wie hoch sind die Kosten einer Klassenfahrt?

Wie viel eine Klassenfahrt maximal kosten darf, ist von Fall zu Fall unterschiedlich – dies ist von der Bildungseinrichtung und dem Bundesland abhängig. Während Lehrerkonferenzen keinen Einfluss auf eine Kostendeckelung nehmen können, sind Schulkonferenzen dazu berechtigt, Kostenobergrenze und Höchstdauer einer Klassenfahrt zu beschließen. Vor Antritt der Schulfahrt geben die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung über die Teilnahme ihres Kindes an der Klassenfahrt ab. Sie gilt gleichzeitig als Versprechen für die Übernahme der Reisekosten des Kindes.


Wenn sich der Gesamtpreis einer fünftägigen Klassenfahrt zwischen 150 Euro und 300 Euro pro Schüler bzw. Schülerin bewegt, ist dies ein realistischer Betrag. Bei Elternversammlungen können die Eltern über das Ziel der Reise und damit auch über die maximalen Reisekosten mitbestimmen.


Tipp für günstige Fahrten: Reiseziele innerhalb Deutschlands

Um Kosten zu sparen, bieten sich als Ziel der Klassenfahrt Orte innerhalb Deutschlands an. Hier finden Schulklassen Jugendherbergen mit einem vielseitigen Programm, dessen Aktivitäten auf das Budget der Klasse angepasst werden können: beispielsweise Wanderungen auf Klassenfahrt haben sich hier besonders bewährt.


Wer trägt die Klassenfahrt-Kosten bei Nichtteilnahme?

Wird ein Kind bei Fahrtantritt krank, müssen Eltern die vollen Kosten der Klassenfahrt tragen, es sei denn, sie haben eine Reiserücktrittsversicherung (Hier ein günstiges Beispiel) abgeschlossen. Auch wenn das Kind von einer Klassenfahrt ausgeschlossen wird, müssen Eltern die Rückreisekosten selbst tragen.

Klassenfahrt-Kostenübernahme durch „Bildung- und Teilhabe“

Die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten können für Familien, die z. B. ALG II beziehen, übernommen werden. Hier greift die Leistung „Bildung und Teilhabe“, die rechtzeitig beantragt werden muss.

Bei Bewilligung überweist der Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin die Kosten direkt aufs Klassen- oder Schulkonto. Nutzt die Familie die Möglichkeit, in Vorleistung zu gehen, muss dem Antrag eine Kopie des Kontoauszugs oder eine Quittung beigelegt werden. Dann wird das Geld aufs Familienkonto überwiesen.

Welche Kosten können übernommen werden?

  • Reisekosten
  • Unterkunftskosten
  • Kosten für Ausflüge

Welche Kosten werden nicht übernommen?

  • Taschengeld
  • Kosten für Anschaffungen wie Wanderschuhe, Badesachen, Rucksack, etc.
  • Verbrauchsmaterial wie Zahnpasta, Shampoo oder Sonnencreme

Müssen Lehrkräfte die Kosten für die Klassenfahrt selbst tragen?

Im Herbst 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass verbeamteten Lehrer*innen die Kosten für Klassenfahrten erstattet werden müssen. Die Gelder kommen aus dem Etat des Kultusministeriums. Wie Spiegel online schreibt, handelt es sich hier um den „beamtenrechtlichen Fürsorgeanspruch“, d.h. staatliche Aufgaben dürfen nicht auf die Privatperson des Lehrers umgelegt werden.


Bereits 2012 hatte das Bundesarbeitsgericht einen ähnlichen Fall verhandelt und für angestellte Lehrer*innen entschieden. Es darf seitdem keine Verzichtserklärung von Lehrer*innen verlangt werden, die besagt, dass sie die Kosten selbst tragen sollen. Grundsätzlich ist die Lage allerdings immer noch vage, denn die Schulleitung darf eine Klassenreise nur dann genehmigen, wenn die Finanzierung gesichert ist – und das ist bei unzureichenden Haushaltsetats teilweise fraglich.


Zumindest in Bezug auf die Steuer ist die Sachlage klar: Klassenfahrten gelten als Auswärtstätigkeit, weshalb Lehrer*innen die Kosten von der Steuer absetzen können. Absetzbar sind u. a.:

  • Reisenebenkosten
  • Übernachtungskosten
  • Fahrtkosten
  • ein Verpflegungspauschalbetrag pro Tag

Ein Lohnsteuerverein kann Lehrer*innen Steuer-Tipps im Rahmen von Klassenfahrten liefern.

Wer trägt die Kosten für Begleitpersonen einer Schulfahrt?

Braucht ein Kind mit Behinderung auf Klassenfahrt eine Begleitperson, so entschied 2018 das Verwaltungsgericht Halle in seinem Urteil zur Inklusion, dass in diesem Fall die Familie Anspruch auf eine Kostenerstattung hat.


Wie sieht die Finanzierung bei Lehrer*innen oder Eltern aus, die als Begleitung zur Klassenfahrt mitfahren? Grundsätzlich besteht der Rechtsanspruch auf Kostenübernahme auch für Begleitpersonen. Der Antrag auf die Erstattung der Kosten, die tatsächlich entstehen werden, ist rechtzeitig bei der Schulleitung zu stellen.

Checkliste zur Kostenübernahme auf Klassenfahrt für Lehrer*innen und Begleitpersonen

  • Stellen Sie frühzeitig einen Antrag auf Kostenerstattung bei der Schulleitung.
  • Bieten Sie nicht an, die Kosten (teilweise) selbst zu tragen. Die Kosten müssen zu 100 % übernommen werden.
  • Verteilen Sie in keinem Fall die Kosten auf die Eltern.
  • Nehmen Sie ggfls. Freifahrten in Anspruch.
  • Prüfen Sie nach Eingang der erstatteten Kosten auf Ihrem Konto, ob die geltend gemachte Summe mit Ihrem Antrag übereinstimmt.
  • Setzen Sie die Ihnen entstandenen Kosten im Rahmen Ihrer Steuererklärung ab.
Anja Rost

Ein Beitrag von Anja Rost
Zuletzt aktualisiert am 02.12.2022 unter der Kategorie: Reiseplanung

Tags: Vor der Reise, Genehmigungen, Finanzierung, Krankheit der Schüler, Versicherung

Häufig gestellte Fragen:


Zwischen 300 Euro und 500 Euro fallen pro Schulkind für eine 5-tägige Klassenfahrt an. Die Höhe der Kosten hängt vom Reiseziel, dem Reisezeitraum, der gewählten Anreisevariante und den geplanten Aktivitäten ab.
Ja, in der Regel tragen Eltern die Kosten für eine Klassenfahrt selbst. Die Schule muss allerdings bei der Genehmigung der Fahrt darauf achten, dass sich die Kosten am finanziellen Rahmen der Elternschaft orientieren. In einigen Fällen können Klassenfahrten über die Leistung „Bildung und Teilhabe“ finanziert werden (z. B. bei ALG II-Bezug).
  • Können Familien die Kosten für eine Klassenfahrt nicht selbst tragen, sollte der Anspruch auf die Leistung „Bildung und Teilhabe“ geprüft werden. Hierunter fallen zum Beispiel Familien mit ALG II-Bezug. Sie bekommen die Reisekosten, Unterkunftskosten und Kosten für Ausflüge erstattet.

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