Wird eine Klassenfahrt von der Lehrperson allein oder in Zusammenarbeit mit Eltern organisiert, ist immer die unterschiedliche finanzielle Lage der Familien zu berücksichtigen. Einige der Mütter und Väter können zwar Zuschüsse für eine Klassenfahrt beantragen, aber auch viele Eltern ohne Anspruch auf Sozialleistungen sind finanziell häufig nicht so gut aufgestellt, dass sie 700 Euro für eine Klassenfahrt zahlen können. Gerade Familien mit mehreren Kindern können die hohen Kosten häufig nicht stemmen, wenn mehrere Schulfahrten anstehen.
Die Kosten, die auf einer Klassenfahrt auf Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen zukommen, sind von Bundesland zu Bundesland teils sehr unterschiedlich. Eine gesunde Maßgabe, welche Beträge für die Beteiligten tragbar sind, hilft, um Frustration auf beiden Seiten zu vermeiden. Außerdem ist der Dialog zwischen Eltern und Lehrer*innen und die Ansprache der Kosten-Thematik auf Konferenzen der Schule essentiell.
Wie viel eine Klassenfahrt maximal kosten darf, ist von Fall zu Fall unterschiedlich – dies ist von der Bildungseinrichtung und dem Bundesland abhängig. Während Lehrerkonferenzen keinen Einfluss auf eine Kostendeckelung nehmen können, sind Schulkonferenzen dazu berechtigt, Kostenobergrenze und Höchstdauer einer Klassenfahrt zu beschließen. Vor Antritt der Schulfahrt geben die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung über die Teilnahme ihres Kindes an der Klassenfahrt ab. Sie gilt gleichzeitig als Versprechen für die Übernahme der Reisekosten des Kindes.
Wenn sich der Gesamtpreis einer fünftägigen Klassenfahrt zwischen 250 Euro und 450 Euro pro Schüler bzw. Schülerin bewegt, ist dies ein realistischer Betrag. Bei Elternversammlungen können die Eltern über das Ziel der Reise und damit auch über die maximalen Reisekosten mitbestimmen.
Um Kosten zu sparen, bieten sich als Ziel der Klassenfahrt Orte innerhalb Deutschlands an. Hier finden Schulklassen Jugendherbergen mit einem vielseitigen Programm, dessen Aktivitäten auf das Budget der Klasse angepasst werden können: beispielsweise Wanderungen auf Klassenfahrt haben sich hier besonders bewährt.
Wird ein Kind bei Fahrtantritt krank, müssen Eltern die vollen Kosten der Klassenfahrt tragen, es sei denn, sie haben eine Reiserücktrittsversicherung (Hier ein günstiges Beispiel) abgeschlossen. Auch wenn das Kind von einer Klassenfahrt ausgeschlossen wird, müssen Eltern die Rückreisekosten selbst tragen.
Die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten können für Familien, die z. B. Bürgergeld beziehen, übernommen werden. Hier greift die Leistung „Bildung und Teilhabe“, die rechtzeitig beantragt werden muss.
Bei Bewilligung überweist der Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin die Kosten direkt aufs Klassen- oder Schulkonto. Nutzt die Familie die Möglichkeit, in Vorleistung zu gehen, muss dem Antrag eine Kopie des Kontoauszugs oder eine Quittung beigelegt werden. Dann wird das Geld aufs Familienkonto überwiesen.
Hinweis: Wenn Eltern Sozialleistungen beziehen, erhalten sie jedes Schuljahr einen Zuschuss für Schulbedarf. Dieser beträgt 195 Euro pro Schuljahr und Kind (Stand: 2024). In der Regel wird das Geld direkt mit der Sozialleistung (z. B. Bürgergeld) überwiesen und Familien können damit angemessene Ausstattung für die Schule sowie die Klassenfahrt kaufen.
Im Herbst 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass verbeamteten Lehrer*innen die Kosten für Klassenfahrten erstattet werden müssen. Die Gelder kommen aus dem Etat des Kultusministeriums. Wie Spiegel online schreibt, handelt es sich hier um den „beamtenrechtlichen Fürsorgeanspruch“, d.h. staatliche Aufgaben dürfen nicht auf die Privatperson des Lehrers umgelegt werden.
Bereits 2012 hatte das Bundesarbeitsgericht einen ähnlichen Fall verhandelt und für angestellte Lehrer*innen entschieden. Es darf seitdem keine Verzichtserklärung von Lehrer*innen verlangt werden, die besagt, dass sie die Kosten selbst tragen sollen. Grundsätzlich ist die Lage allerdings immer noch vage, denn die Schulleitung darf eine Klassenreise nur dann genehmigen, wenn die Finanzierung gesichert ist – und das ist bei unzureichenden Haushaltsetats teilweise fraglich.
Zumindest in Bezug auf die Steuer ist die Sachlage klar: Klassenfahrten gelten als Auswärtstätigkeit, weshalb Lehrer*innen die Kosten von der Steuer absetzen können. Absetzbar sind u. a.:
Ein Lohnsteuerverein kann Lehrer*innen Steuer-Tipps im Rahmen von Klassenfahrten liefern.
Braucht ein Kind mit Behinderung auf Klassenfahrt eine Begleitperson, so entschied 2018 das Verwaltungsgericht Halle in seinem Urteil zur Inklusion, dass in diesem Fall die Familie Anspruch auf eine Kostenerstattung hat.
Wie sieht die Finanzierung bei Lehrer*innen oder Eltern aus, die als Begleitung zur Klassenfahrt mitfahren? Grundsätzlich besteht der Rechtsanspruch auf Kostenübernahme auch für Begleitpersonen. Der Antrag auf die Erstattung der Kosten, die tatsächlich entstehen werden, ist rechtzeitig bei der Schulleitung zu stellen.
Gern stellen wir ein passendes Angebot für Ihre Klassenfahrt zusammen