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Einreisebedingungen für Klassenfahrten nach England!

Gute Nachrichten für Schulen: Ab dem 01.08.2026 vereinfacht das Schülersammellistenverfahren die Einreise nach England spürbar.

Vereinfachte Einreisebedingungen

Für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 19 Jahre gelten seit dem 01.08.2026 vereinfachte Einreisebestimmungen. Begleitende Lehrkräfte sowie Schüler ab 20 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Schüler/-innen bis 19 Jahre:
  • Die neuen Regelungen betreffen Schulklassen ab fünf Personen, sofern alle Schülerinnen und Schüler zum Reisezeitpunkt unter 20 Jahre alt sind und eine anerkannte deutsche Schule oder Bildungseinrichtung besuchen.
  • Die Pflicht der ETA-Anmeldung entfällt.. Ein Visum ist nicht mehr erforderlich.
  • Die erforderlichen Dokumente richten sich nach der Staatsangehörigkeit, die in drei Gruppen unterteilt wird:
    • Gruppe 1 (EU/EWR/Schweiz): Für die Einreise reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
    • Gruppe 2 (britische Staatsbürger): Ein britischer Reisepass ist erforderlich, der nach der Rückreise noch mindestens 3 Monate gültig sein muss (kein Eintrag auf der Schülersammelliste notwendig).
    • Gruppe 3 (Drittstaaten): Benötigt wird ein Reisepass des Herkunftslandes oder ein deutscher Reiseausweis für Ausländer für Schülerreisen. Letzterer kann auch für Personen mit Flüchtlingsstatus, Duldung oder Kinder im Asylverfahren beantragt werden.
      • Mehrfachstaatsangehörigkeit: Falls Schüler sowohl eine EU-Staatsangehörigkeit (Gruppe 1) als auch eine Drittstaatsangehörigkeit (Gruppe 3) besitzen, werden sie der Gruppe 1 zugeordnet.
      • Folgende Dokumente werden nicht akzeptiert: Ausweisersatz, Duldungsbescheinigung, Aufenthaltsgestattung, Notreiseausweis, vorläufiger Personalausweis, Passersatzpapiere sowie Kindereinträge im Pass der Eltern.
  • Alle Schülerinnen und Schüler müssen auf der Schülersammelliste „Germany-UK School Trip Travel Information Form“ in zweifacher Ausfertigung eingetragen werden (ausgenommen sind britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger). Das Formular ist ab dem 01.08.2026 unter www.gov.uk verfügbar. Die Schülerinnen und Schüler müssen geordnet nach Art der Reisedokumente aufgeführt werden. Die Beglaubigung erfolgt durch die zuständige deutsche Behörde (die Zuständigkeiten variieren je nach Bundesland). Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da die Bearbeitungszeiten zwischen einem und drei Monaten liegen können. Es darf ausschließlich die offizielle Liste der britischen Behörden genutzt werden.
    • Wichtiger Hinweis zur Reise: Falls Schülerinnen oder Schüler mit einem laufenden Asylverfahren oder einer Duldung an der Klassenfahrt teilnehmen, wird zusätzlich zur normalen Schülersammelliste eine sogenannte EU-Schülersammelliste benötigt. Für weitere Informationen oder Fragen dazu sprechen Sie uns gerne an!
    • Es wird empfohlen, für Schüler eine formlose Einverständniserklärung der Eltern zum Verlassen des Landes mitzuführen. Hierzu kann folgende Vorlage verwendet werden: Vorlage

  • Wichtig: Da die Grenzkontrolle individuell durchgeführt wird, muss jeder Reisende sein Ausweisdokument bei sich tragen. Die Dokumente dürfen vorab nicht durch die Lehrkraft eingesammelt werden.
Reisende ab 20 Jahren:
  • Für die Einreise nach Großbritannien benötigen EU-Bürger ab 20 Jahre einen gültigen Reisepass; ein Personalausweis reicht nicht aus.
  • Zudem ist für EU-Staatsbürger eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) verpflichtend. Alle Teilnehmenden müssen vor der Reise online eine Verifizierung mit ihrem Reisepass durchführen.
    • Der Antrag sollte von jedem Teilnehmenden selbst online oder per App gestellt werden. Eine Beantragung durch eine andere Person ist nur erlaubt, wenn der Reisende dabei anwesend ist, da persönliche Fragen beantwortet werden müssen.
    • Für die Einreise nach Großbritannien benötigen EU-Bürger ab 20 Jahre einen gültigen Reisepass; ein Personalausweis reicht nicht aus.
    • Zudem ist für EU-Staatsbürger eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) verpflichtend. Alle Teilnehmenden müssen vor der Reise online eine Verifizierung mit ihrem Reisepass durchführen.

Beliebte Reisen in das Vereinigte Königreich

Nach dem Brexit-Bürokratieaufwand wird die Planung von Klassenfahrten nach Großbritannien endlich wieder einfacher: Seit dem 01.08.2026 ermöglicht das neue Schülersammellistenverfahren eine unkomplizierte Einreise für deutsche Schulklassen – ganz ohne Visum oder ETA. Das bedeutet ab sofort: weniger Bürokratie, mehr Zeit für Spaß und Entdeckungen!

Schüler aus Drittstaaten benötigen lediglich einen Reisepass, für deutsche Schüler genügt der Personalausweis. So können Sie entspannt auf Ihre Klassenfahrt starten und gemeinsam neue Städte, spannende Museen und tolle Sehenswürdigkeiten entdecken. Detaillierte Hinweise finden Sie hier.

Gut zu wissen

  • In Großbritannien hat die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die man von den gesetzlichen Krankenkassen ausgestellt bekommt, weiterhin ihre Gültigkeit. Das heißt, liegt ein Notfall vor Ort vor, können Schüler ein Hospital oder einen Arzt in Großbritannien aufsuchen und erhalten hier ebenfalls den gleichen Service wie die einheimischen Bürger. Die Kostenübernahme übernimmt die deutsche Krankenkasse. Ratsam ist jedoch ein Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung bei Auslandsreisen (auch innerhalb der EU). So tritt diese in Kraft, sollten die Krankenkassen wider erwartend nicht alle Kosten übernehmen.
     
  • Unsere Versicherung: Mit unserem zuverlässigen Versicherungspartner, der MDT underwriting GmbH, sind Sie und Ihre Schüler weiterhin auch im Krankheitsfall im Komplettpaket inkl. Lehrerausfall (Reise-Krankenversicherung, 24h-Notfall-Assistance, Reise-Haftpflicht und Reise-Unfallversicherung) abgesichert.
     
  • Aufgrund des Ausscheidens von Großbritannien aus der EU ist die unbegrenzte zollfreie Einfuhr von Gütern nicht mehr gestattet. Daher sind ab jetzt Einfuhrrestriktionen für Nicht-EU-Länder bindend. Für Privatreisende folgt daraus, dass sie Güter im Wert von maximal 300 Euro ohne Gebühr einführen dürfen. Für junge Reisende unter 15 Jahren gilt ein Warenwert von insgesamt 175 Euro. Weiterführende Informationen zur Rückreise aus Nicht-EU-Ländern finden Sie auf der WEBSITE des Zolls.
     
  • Innerhalb der EU fallen für das Telefonieren oder die mobile Datennutzung keine Roaming-Gebühren an. Diese Regelung gilt für das Vereinigte Königreich zwar nicht mehr, viele deutsche Netzbetreiber halten jedoch freiwillig daran fest, weshalb eine vorherige Rücksprache beim Anbieter empfohlen wird. Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Seiten der Bundesnetzagentur.
    Unser Tipp: Wir raten Ihnen vor der Reise in das Vereinigte Königreich bei Ihrem jeweiligen Provider die aktuell gültigen Regeln und Bedingungen zu erfragen, damit Sie keine unerwarteten Ausgaben erwarten müssen.


Weitere Reisen in das Vereinigte Königreich

Kathrin Tausche-Exler

Ein Beitrag von Kathrin Tausche-Exler
Zuletzt aktualisiert am 05.08.2026 unter der Kategorie: Reiseplanung

Tags: Vor der Reise, Genehmigungen

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