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Visumfrei auf Klassenfahrt nach England!

Gute Nachrichten: Die Einreise für Schulgruppen nach England wird ab dem 11.11.2025 einfacher und schneller. Ein Visum sowie die ETA sind durch den neuen deutsch-britischen Freundschaftsvertrag zukünftig nicht mehr notwendig.

Update November 2025 | Vereinfachte Einreisebedingungen

  • ab November 2025 dürfen Schülergruppen im Alter von 19 Jahren oder jünger ohne vorherige Genehmigung (ETA oder Visum) ins Vereinigte Königreich einreisen, wenn sie als Schülergruppe von 5 oder mehr Personen reisen!
  • Voraussetzung dafür ist, dass die Schüler an einer deutschen Bildungseinrichtung lernen. Diese muss durch die deutsche Kommunalbehörde anerkannt sein.
  • Bei Deutschen Schülern, Staatsangehörigen der EU, des EWR und der Schweiz im Alter von bis zu 19 Jahren reicht ein Personalausweis anstatt eines bis dahin benötigten Reisepasses.
  • Elternteile müssen lediglich dafür sorgen, dass ein bis zur Abreise gültiger Personalausweis vorliegt.
  • Für die Einreise in das Vereinigte Königreich müssen zwei Listen mitgeführt werden
    • Germany-UK School Trip Travel Information Form | Eine Sammel-Liste der mitreisenden Schüler, nötig für Einreise ins Vereinigte Königreich
    • EU-Schülersammel-Liste | Eine Sammel-Liste, nötig für die Rückreise
  • Bei Deutschen Schülern reicht eine Unterzeichung über die Schulleitung.
  • Bei Ausländischen Schülern (EU, EWR & Schweiz) müssen die Listen über die Ausländerbehörde unterzeichnet werden.
  • Wir unterstützen Sie natürlich gerne bei Fragen oder der Erstellung der Listen.
  • Hier finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.

Beliebte Reisen in das Vereinigte Königreich

Nach dem Brexit war die Planung von Klassenfahrten nach Großbritannien mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Mit dem neuen deutsch-britischen Freundschaftsvertrag, der im Juli 2025 unterzeichnet wurde, wird die Einreise für deutsche Schulklassen nach Großbritannien ab Ende 2025 wieder deutlich erleichtert. Ein Visum sowie die ETA sind nun nicht mehr notwendig. Kurz gesagt: weniger Bürokratie, mehr Zeit für Spaß und Entdecken!

Schüler aus Drittstaaten benötigen lediglich einen Reisepass, für deutsche Schüler genügt der Personalausweis. So können Sie entspannt auf Ihre Klassenfahrt starten und gemeinsam neue Städte, spannende Museen und tolle Sehenswürdigkeiten entdecken. Detaillierte Hinweise finden Sie hier.

Einreisen in das Vereinigte Königreich


Die wichtigsten Neuerungen nach dem Brexit zum Thema Reisen nach Großbritannien haben wir für Sie hier zusammengetragen:


  • EU-Bürgern ist die Einreise in das Vereinigte Königreich weiterhin ohne Visum gestattet, jedoch nur für maximal 180 Tage.
     
  • Ab dem 11.11.2025 sind Schüler aus deutschen Schulklassen von der ETA befreit ! Die Änderung befreit deutsche Schulgruppen von der Pflicht, eine elektronische Reisegenehmigung oder ein Standard-Besuchervisum für die Einreise nach Großbritannien zu beantragen. Die Regeländerung erlaubt es Schülern im Alter von 19 Jahren und jünger, die eine anerkannte deutsche Schule besuchen, ohne ETA oder Visum nach Großbritannien zu kommen. Diese Ausnahmeregelung gilt nur für Gruppen ab mindestens fünf Schülern. Stattdessen benötigen Studenten aus der Europäischen Union (EU) nur noch ihre nationalen Personalausweise und keine individuellen Reisepässe mehr. Studenten aus Nicht-EU-Ländern hingegen benötigen weiterhin ihren Reisepass, müssen aber kein Besuchsvisum beantragen.
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  • In Großbritannien hat die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die man von den gesetzlichen Krankenkassen ausgestellt bekommt, weiterhin ihre Gültigkeit. Das heißt, liegt ein Notfall vor Ort vor, können Schüler ein Hospital oder einen Arzt in Großbritannien aufsuchen und erhalten hier ebenfalls den gleichen Service wie die einheimischen Bürger. Die Kostenübernahme übernimmt die deutsche Krankenkasse. Ratsam ist jedoch ein Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung bei Auslandsreisen (auch innerhalb der EU). So tritt diese in Kraft, sollten die Krankenkassen wider erwartend nicht alle Kosten übernehmen.
     
  • Unsere Versicherung: Mit unserem zuverlässigen Versicherungspartner, der MDT underwriting GmbH, sind Sie und Ihre Schüler weiterhin auch im Krankheitsfall im Komplettpaket inkl. Lehrerausfall (Reise-Krankenversicherung, 24h-Notfall-Assistance, Reise-Haftpflicht und Reise-Unfallversicherung) abgesichert.
     
  • Auf Grund des Ausscheidens von Großbritannien, aus der EU, ist die unbegrenzte zollfreie Einfuhr von Gütern nicht mehr gestattet. Daher sind ab jetzt Einfuhrrestriktionen für Nicht-EU-Länder bindend. Für privat Reisende folgt daraus, dass sie Güter im Wert von maximal 430 Euro ohne Gebühr einführen dürfen. Für junge Reisende unter 15 Jahren gilt ein Warenwert von insgesamt 175 Euro. Weiterführende Informationen zur Rückreise aus Nicht-EU-Ländern finden Sie auf der WEBSITE des Zolls.
     
  • Bei Einreise nach Großbritannien sollten Sie wieder mit Roamingkosten für Gespräche nach Deutschland rechnen, denn eine Befreiung hat nur innerhalb der EU ihre Gültigkeit. Laut aktuellem Stand haben die großen Mobilfunkbetreiber derzeit keine neuen Roaminggebühren für Großbritannien geplant.
    Unser Tipp: Wir raten Ihnen vor der Reise in das Vereinigte Königreich bei Ihrem jeweiligen Provider die aktuell gültigen Regeln und Bedingungen zu erfragen, damit Sie keine unerwarteten Ausgaben erwarten müssen.

Weitere Reisen in das Vereinigte Königreich

Kathrin Tausche-Exler

Ein Beitrag von Kathrin Tausche-Exler
Zuletzt aktualisiert am 30.10.2025 unter der Kategorie: Reiseplanung

Tags: Vor der Reise, Genehmigungen

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