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Zuschüsse und Kostenübernahme für Klassenfahrten beantragen

Klassenfahrten sind für die Schülerinnen und Schüler ein besonderes Highlight in der Schullaufbahn, doch in manchen Familien bereiten die Kosten dieser Bildungsreise Bauchschmerzen. Häufig sind vor allem Alleinerziehende oder Eltern mit wenig Erwerbseinkommen auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Erfahren Sie, welche Familien Zuschüsse oder die komplette Kostenübernahme der Reise beantragen können, wie der Antrag gestellt werden muss und welche Ämter zuständig sind.

Warum können Eltern einen Zuschuss zur Klassenfahrt beantragen?

Bei einer Klassenfahrt handelt es sich um eine Schulveranstaltung, genauer um eine Veranstaltung der Schule mit „schulrechtlichen Bestimmungen“. Schließlich fährt der Klassenverband nicht auf eine Vergnügungsreise, sondern auf eine Bildungs- bzw. Gruppenreise. Somit ist eine Klassenfahrt unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildung, sowohl in pädagogischer als auch in sozial-gemeinschaftlicher Hinsicht.

Grundsätzlich sind die Kosten für eine Klassenfahrt von den Eltern zu tragen, ausgenommen sind einkommensschwache Familien, welche die Mehrbelastung nicht selbst tragen können. Hier unterstützt der Staat mit dem sogenannten „Bildung- und Teilhabepaket“, damit kein Kind vom sozialen und kulturellen Leben ausgeschlossen wird.

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Klassenfahrt & Kostenübernahme: Wer kann Zuschüsse beantragen?

Ein grundsätzlicher Anspruch auf die Kostenübernahme besteht für Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II (Hartz 4)
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Asylbewerber-Leistungen

Diese Familien müssen die Kosten einer Schulfahrt nicht von den Regelleistungen zahlen, sondern haben seit dem 01.01.2011 Anspruch auf Bildung und Teilhabe, ein Paket das gesetzlich verankert ist.

Wo kann man den Antrag auf Kostenübernahme der Klassenfahrt stellen?

Die Kosten der Klassenfahrt können dank des Pakets „Bildung und Teilhabe“ für einkommensschwache Familien übernommen werden. Bei wem der Antrag gestellt werden muss, richtet sich nach den jeweiligen Sozialleistungen, welche die Familie bezieht: Bei Hartz 4 wird der Antrag beim zuständigen Jobcenter gestellt, bei anderen Leistungen ist der Antrag bei der jeweiligen Gemeinde, Stadt oder dem Landkreis zu stellen.

Hinweise zum Antrag auf Kostenübernahme einer Klassenfahrt (Jobcenter)

Das Jobcenter übernimmt für Familien, die ALG II-Leistungen beziehen, die Kosten für ein- oder mehrtägige Ausflüge. Auch Reisen für KiTa-Kinder können übernommen werden. Folgendes ist zu beachten:

  • Antrag auf Kostenübernahme rechtzeitig beim Jobcenter stellen.
  • Kostenübernahme für jedes Kind einzeln beantragen.
  • Der Antrag ist für Schüler*innen bis 25 Jahre möglich.
  • Es werden die tatsächlichen Kosten übernommen.

Zuschüsse für Klassenfahrten ohne Hartz 4 – Geht das?

Familien, die keine Sozialleistungen beziehen und die Kosten dennoch nicht selbst tragen können, haben noch zwei andere Möglichkeiten:

  • An den Förderverein der Schule wenden: An vielen Schulen existieren Fördervereine, die sich auch um die Finanzierung von Klassenfahrten von hilfebedürftigen Schülern kümmern. Die Familien legen in der Regel ihre Finanzen offen und erhalten einen Zuschuss vom Förderverein.
  • Aktionen mit der Klasse durchführen: Um die Klassenfahrt-Kasse aufzubessern, können Veranstaltungen wie ein Flohmarkt oder ein Kuchenbasar durchgeführt werden.
  • Elternvertretung um Rat fragen: Gibt es keinen Förderverein, kann die Elternvertretung angesprochen werden. Häufig sind z. B. lokale Fördervereine ansässig, die sich um die Belange von Kindern und Jugendlichen kümmern. Diese oder auch örtliche Unternehmen sowie Banken und Sparkassen können um eine Förderung angeworben werden.
  • Bei einer Stiftung bewerben: Bedürftige und/oder begabte Schüler*innen können sich bei einer Stiftung bewerben und von der Stiftung Zuschüsse für Schulmaterialien und Klassenfahrten erhalten. Einen Überblick über die deutsche Stiftungslandschaft gibt der Bundesverband deutscher Stiftungen in seiner Stiftungssuche.
  • Zuschuss für die politische Bildungsreise: In einem besonderen Fall erhält die Klasse einen Zuschuss, wenn die Reise nach Berlin oder Brüssel geht. Im Rahmen einer politischen Bildungsreise, wenn mindestens zwei Informationsveranstaltungen im Bundesrat oder Europarat besucht werden, wird ein Fahrtkostenzuschuss nach Berlin oder Brüssel gewährt. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen finden sich auf den Seiten des Bundesrats.
Anja Rost

Ein Beitrag von Anja Rost
Zuletzt aktualisiert am 02.12.2022 unter der Kategorie: Reiseplanung

Tags: Vor der Reise, Finanzierung

Häufig gestellte Fragen:


Das Kind muss grundsätzlich einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten haben, weil die Eltern Leistungsempfänger sind. Zum zweiten muss die Klassenfahrt von der Schulkonferenz und der Gesamtlehrerkonferenz beschlossen werden sein.
Die Kostenübernahme wird abgelehnt, wenn die Schulkonferenz am Beschluss der Fahrt nicht beteiligt war. Das kann zum Beispiel bei Austauschprogrammen oder Sprachaufenthalten der Fall sein.
Für den Nachweis benötigt der Sachbearbeiter eine Stellungnahme der Schule zu Klassenfahrt und Kosten und eine Schulbescheinigung. Eine Liste der geplanten Aktivitäten wird je nach Behörde ebenfalls angefordert.

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