Bei einer Klassenfahrt handelt es sich um eine Schulveranstaltung, genauer um eine Veranstaltung der Schule mit „schulrechtlichen Bestimmungen“. Schließlich fährt der Klassenverband nicht auf eine Vergnügungsreise, sondern auf eine Bildungs- bzw. Gruppenreise. Somit ist eine Klassenfahrt unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildung, sowohl in pädagogischer als auch in sozial-gemeinschaftlicher Hinsicht.
Grundsätzlich sind die Kosten für eine Klassenfahrt von den Eltern zu tragen, ausgenommen sind einkommensschwache Familien, welche die Mehrbelastung nicht selbst tragen können. Hier unterstützt der Staat mit dem sogenannten „Bildung- und Teilhabepaket“, damit kein Kind vom sozialen und kulturellen Leben ausgeschlossen wird.
Ein grundsätzlicher Anspruch auf die Kostenübernahme besteht für Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen:
Diese Familien müssen die Kosten einer Schulfahrt nicht von den Regelleistungen zahlen, sondern haben seit dem 01.01.2011 Anspruch auf Bildung und Teilhabe, ein Paket das gesetzlich verankert ist.
Die Kosten der Klassenfahrt können dank des Pakets „Bildung und Teilhabe“ für einkommensschwache Familien übernommen werden. Bei wem der Antrag gestellt werden muss, richtet sich nach den jeweiligen Sozialleistungen, welche die Familie bezieht: Bei Hartz 4 wird der Antrag beim zuständigen Jobcenter gestellt, bei anderen Leistungen ist der Antrag bei der jeweiligen Gemeinde, Stadt oder dem Landkreis zu stellen.
Das Jobcenter übernimmt für Familien, die ALG II-Leistungen beziehen, die Kosten für ein- oder mehrtägige Ausflüge. Auch Reisen für KiTa-Kinder können übernommen werden. Folgendes ist zu beachten:
Familien, die keine Sozialleistungen beziehen und die Kosten dennoch nicht selbst tragen können, haben noch zwei andere Möglichkeiten:
Gern stellen wir ein passendes Angebot für Ihre Klassenfahrt zusammen