
Eine Klassenfahrt stellt Lehrkräfte vor besondere Herausforderungen. Die Verantwortung reicht weit über den Unterricht hinaus und es kommt zu Situationen, in denen sich Lehrerinnen und Lehrer die Frage stellen: Was darf ich? Was geht zu weit? Was passiert nach einer Schlägerei oder wenn eine Schülerin beim Rauchen erwischt wurde? Um eine Klassenfahrt gut zu meistern, ist die Kenntnis des rechtlichen Rahmens eine wichtige Voraussetzung.
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Abfahrt und endet mit der Rückkehr von der Klassenfahrt. Sie ist keine lückenlose Überwachung. Vielmehr richtet sie sich nach Alter, Reife und Vorhersehbarkeit des Verhaltens der Schüler.
Für Lehrerinnen und Lehrer gilt:
Wenn Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen (mindestens drei Personen) die Unterkunft verlassen, haften Lehrkräfte nicht automatisch für jeden Unfall, sofern die Gruppe als reif genug eingeschätzt wurde und klare Rückkehrzeiten vereinbart waren.
Lehrkräfte besitzen das Recht, bei Verstößen Erziehungsmaßnahmen zu ergreifen. Für den Notfall reicht das Spektrum vom Ausschluss an Aktivitäten bis zur vorzeitigen Heimreise auf Kosten der Eltern. Voraussetzung ist eine vorherige Festlegung der Regeln in der Schulkonferenz oder im Elternabend. Diese Regeln für die Klassenfahrt können gemeinsam mit der Schulklasse erarbeitet werden.
Um ein Beispiel für disziplinarische Befugnisse zu nennen: 2024 wurde ein Neuntklässler von einer Skifahrt nach Südtirol ausgeschlossen, nachdem er einem Mitschüler ins Gesicht geschlagen hatte. Da vorangegangene Erziehungsmaßnahmen und Gespräche keine Verhaltensänderung bewirkten, wurde der Ausschluss durchgesetzt. Die Mutter war rechtlich dagegen vorgegangen, doch der Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht Berlin zurückgewiesen. Die Richter stuften den Ausschluss als rechtmäßig ein. In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin zu dem Fall heißt es:
„Nach dem Berliner Schulgesetz könnten Ordnungsmaßnahmen unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit getroffen werden, wenn ein Schüler die ordnungsgemäße Unterrichts- und Erziehungsarbeit beeinträchtigte oder andere am Schulleben Beteiligte gefährde, soweit Erziehungsmaßnahmen nicht zu einer Konfliktlösung geführt haben oder keine Aussicht auf Erfolg versprächen. Das Gesetz erlaube zudem den Ausschluss von bis zu zehn Schultagen.“
Da es rechtliche Unterschiede zwischen den Bundesländern geben kann, empfiehlt sich im Ernstfall immer ein Blick ins jeweilige Schulgesetz.
Dürfen Lehrerinnen und Lehrer die Taschen der Kinder kontrollieren? Grundsätzlich schützt Artikel 2 des Grundgesetzes die Privatsphäre eines jeden Menschen, wodurch dieses Vorgehen nicht erlaubt ist. Als Ausnahme gilt: Eine Durchsuchung ist nur zulässig, wenn Gefahr im Verzug ist oder bei einem konkreten Verdacht auf schwere Verstöße wie Drogen oder Waffen.
Den Einzug von Mobiltelefonen regeln die Schulgesetze der Länder meist über die Störung des Gemeinschaftszwecks.
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Planung. Unsere Vorlagen für Elternbriefe und Einverständniserklärungen basieren auf geltenden Vorschriften und unterstützen Lehrerinnen und Lehrern bei der Organisation einer Klassenfahrt.

Gern stellen wir ein passendes Angebot für Ihre Klassenfahrt zusammen