In der föderalistisch organisierten Bundesrepublik sind auch die Schulrichtlinien von Land zu Land verschieden. Darin enthalten sind die wichtigsten Bestimmungen, wie eine Schulfahrt (darunter fallen nicht nur Klassenfahrten) durchgeführt werden sollte. Die wesentlichen Punkte ähneln sich jedoch.
Aufgrund des föderalistisch organisierten Schulsystems in der Bundesrepublik sind wir bspw. nicht nur von einem Zentralabitur weit entfernt, sondern auch von bundesweit einheitlichen Richtlinien im Schulrecht. Genauso wie sich der Lehrer mit dem im Bundesland geltenden Schulrecht vertraut machen sollte, gilt dies auch für die Richtlinien für Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes.
Fast jeder hat sie, die Haftpflichtversicherung. Sie sorgt im Falle eines körperlichen oder materiellen Schadens anderer, der durch einen selbst verursacht wurde, dafür, dass die Kosten für Schadensersatzansprüche gedeckt werden – und bewahren häufig vor dem finanziellen Ruin. Allerdings gilt die Haftpflicht nur im privaten Bereich, weshalb sich eine Berufshaftpflichtversicherung, im Falle von verbeamteten Lehrern eine Diensthaftpflichtversicherung lohnenswert ist.
Bereits in der Planungsphase der Klassenfahrt ist ein hoher Informationsaustausch mit den Sorgeberechtigten erforderlich. Für die Ausführung eines Schulausflugs, abgesehen von schriftlichen Einverständniserklärungen und Genehmigungen, ist der couragierte Einsatz von Eltern gar erst notwendig. Damit der gemeinsame Erziehungsauftrag glückt, sollten Eltern zunächst rechtzeitig eingebunden werden – u.a. bei Elternabenden.
Erste Hilfe auf der Klassenfahrt beginnt nicht erst in einer Notsituation, sondern bereits bei der Vorbereitung auf Exkursion, Wanderung, Schulfahrt und Co. Eine Erste Hilfe schließt auch weitere Schritte nach einem Unfall mit ein. In der Unfallverhütungsvorschrift für Schulen schreibt die DGUV: „Der Unternehmer (die Schule, Anm. schulfahrt.de) hat dafür zu sorgen, dass für eine wirksame Erste Hilfe für Schülerinnen und Schüler die erforderlichen Einrichtungen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen“. Dies sei erfüllt wenn die Hinweise der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung „Sicherheit und Gesundheit in Schulen“ erfüllt seien. Diese Liste ist lang. Das Team von schulfahrt.de schlüsselt Ihnen die wichtigsten Erste-Hilfe-Schritte für eine Klassenfahrt auf.