Reisebedingungen

Bitte beachten Sie unsere Reisebedingungen, die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen:

1. Abschluss des Reisevertrages
1. Nach Anforderung werden wir Ihnen ein Angebot für eine Gruppenreise unterbreiten.

1.1 Ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages erfolgt erst mit der Zusendung der verbindlichen Reiseanmeldung durch Sie (schriftlich oder per Telefax, wobei die Schriftform innerhalb von drei Tagen nachzureichen ist).

1.2 Der Vertrag kommt mit unserer Annahme in Form einer Reisebestätigung (gleichzeitig Rechnung) zustande.

2. Bezahlung
2.1 Nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung - mit Sicherungsschein - innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum eine Anzahlung von 20% des Reisepreises pro Reiseteilnehmer (mind. 30,- EUR pro Person, maximal 260,- EUR pro Person).
Sonderregelungen bei Segelreisen: die Anzahlung beträgt bei Segelreisen 20% des Reisepreises mind. 40,- EUR pro Person.
Sonderregelung bei Flugreisen: Anzahlung von 75 % - innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum.

2.2 Restzahlung 30 Tage vor Reiseantritt. Die Beförderungs- und Aufenthaltsgutscheine können wir Ihnen erst unmittelbar nach dem Eingang Ihrer Restzahlung auf unserem Konto zustellen. Erfolgt die Zahlung nicht vollständig und pünktlich, haben wir das Recht, die Übermittlung der Reiseunterlagen zu verweigern und Ersatzanspruch in Höhe entsprechender Rücktrittsgebühren zu verlangen.

2.3 Alle Zahlungen sind geschlossen durch den Vertragsnehmer für die gesamte Gruppe zu leisten. (Einzelüberweisungen kosten 1,50 EUR pro Posten)

3. Leistungen und Preise
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Katalog sowie die sich hierauf beziehenden Angaben in unserer Reisebestätigung verbindlich. Pro Klasse reisen 2 Erwachsene zum Schülerpreis, zusätzliche Begleiter zahlen Zuschläge! Wünschen die Betreuer Einzelzimmer, so geben Sie dies bitte bei Anmeldung bekannt!

3.2 Änderungsvorbehalt
Wir behalten uns vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der im Prospekt enthaltenen Angaben zu erklären.

3.3 Für Flugreisen gelten gesonderte Bedingungen.
Ausdrücklich vorbehalten sind kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, von Fluggesellschaft und Fluggerät. Die Schulfahrt Touristik SFT GmbH behält sich vor, den in der Buchungsbestätigung festgehaltenen Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie z.B. Flughafengebühren in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung auf den Flugpreis auswirkt.

3.4 Preisänderungen
3.4.1. Die Schulfahrt Touristik SFT GmbH ist berechtigt, 4 Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen zu verlangen, wenn hierdurch nach Vertragsschluss eintretend und nachweisbar einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen- und Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend von den Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. Dabei errechnet sich die Preiserhöhung aus der Differenz der der konkreten Buchung zugrunde liegenden Bestätigung der Beförderungskosten einschließlich Einkaufspreis durch das Beförderungsunternehmen im Zeitpunkt des Zuganges der Buchungsbestätigung und den durch das Beförderungsunternehmen im Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens bestätigten Beförderungskosten einschließlich Einkaufspreis für die jeweils gebuchte Reisestrecke.
Diese Mehrkosten werden durch die Anzahl der Reiseteilnehmer (bei Busreisen) bzw. Zahl der Sitzplätze (bei Flugreisen) dividiert und gleichmäßig auf die Reiseteilnehmer umgelegt. Die entsprechenden Nachweise sollen dem Erhöhungsverlangen beigefügt werden.

3.4.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach 3.4.1. zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.

3.4.3 Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluß um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

3.4.4. Die Rechte nach 3.4.3. hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen jeder Art, Ersatzpersonen
4.1 Der Reisende ist berechtigt, vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts ist die Schulfahrt Touristik SFT GmbH berechtigt, die Entschädigung wahlweise durch die nachfolgenden Pauschalsätze (gemäß § 651 i Abs. 3 BGB) oder durch konkrete Berechnung (gemäß § 651 i Abs. 2 BGB) zu beziffern und geltend zu machen. Dem Reisenden wird der Nachweis gestattet, dass der v.g. Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist.

4.1.1 Busreisen und Individualreisen
Erfolgt der Rücktritt bis 42 Tage vor Reisebeginn berechnen wir 10 % des Reisepreises, mindestens jedoch 20,- EUR pro Person

Maßgeblich für die Berechnung ist jeweils der Tag des Eingangs der Meldung beim Reiseveranstalter.

4.1.2 Flugreisen
Bei Einzel- und Gruppenstornierungen von Flugreisen gelten folgende Pauschalsätze: bis 28 Tage vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises, ab 8 Tage vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises.

4.1.3 Bahnreisen
Für Umtausch und Stornierung von Bahnfahrkarten gelten gesonderte Bedingungen der jeweiligen Bahngesellschaft. Je nach Tarif und Angebot sind Erstattungen nur teilweise möglich. Eventuell anfallende Bearbeitungsgebühren der Bahngesellschaften werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.1.4 Segelreisen
Bei Einzel- und Gruppenstornierungen von Segelreisen gelten geänderte Stornierungskosten. Folgende Stornierungssätze gelten zur Orientierung: mehr als 6 Monate vor Abfahrt: 15% des Schiffspreises, 5 bis 6 Monate vor Abfahrt: 20%, 4 bis 5 Monate vor Abfahrt: 30%, 3 bis 4 Monate vor Abfahrt: 40%, 2 bis 3 Monate vor Abfahrt: 50%, 1 bis 2 Monate vor Abfahrt: 75%, 1 Monat bis 1 Tag vor Abfahrt: 90%, bei Nichterscheinen: 100% des Schiffspreises. Die Höhe der Stornierungskosten kann je nach Reederei und Segelschiff variieren.

4.2 Rücktrittskostenschutz bei Busreisen:
(4,- EUR pro Person). Bei Krankheit oder Unfall einzelner Reiseteilnehmer, die bei uns namentlich und schriftlich unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bis spätestens zum Reiseantritt abgemeldet werden, erhalten Sie den Reisepreis abzüglich einer Selbstbeteiligung von 30,- EUR pro abgemeldeter Person zurück. Bei Reiseabbruch und Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung. ACHTUNG: Der Ausfall der Gesamtgruppe oder von mehr als 10 % der Gesamtgruppe sowie Flugreisen generell sind von dieser Regelung ausgenommen! Hierfür empfehlen wir den Abschluss einer separaten Reiseversicherung. Ärztliche Bescheinigungen müssen bis spätestens fünf Tage nach Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter vorliegen.

4.3 Im Falle von Stornierungen bei Reisen mit einer in der Reisebestätigung angegebenen Teilnehmerzahl, ist die Schulfahrt Touristik SFT GmbH berechtigt, den Fahrtkostenanteil (keine Identität mit Transferkosten) nach Neuberechnung auf die anderen Reisegäste umzulegen. Der Umlagebetrag errechnet sich aus der Differenz des ursprünglichen Reisepreises (Gesamtgrundpreis + Gesamttransfer) und des neuen Reisepreises (Gesamtgrundpreis + Gesamttransfer) der jeweils zahlenden Teilnehmer abzgl. etwaiger Erstattungsbeträge. Er wird auf die aktuell zahlenden Teilnehmer gleichmäßig umgelegt und den bisherigen Transferkosten zugeschlagen. Bei Stornierung der Freiplatzperson (meist 22./44. Teilnehmer) erfolgt weder Rückerstattung noch Nachforderung.

5. Umbuchungen
Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluß Änderungen hinsichtlich Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderung vorgenommen, so erheben wir ein Umbuchungsentgelt wie in Punkt 4.

6. Ersatzpersonen
6.1 bei Bus- und Individualreisen
Ersatz von einzelnen Reiseteilnehmern durch Dritte: 20,- EUR zur Abdeckung der uns entstandenen Mehrkosten (bei dadurch geänderter Zimmerstruktur: Berechnung nach Aufwand).

6.2 bei Flugreisen
Soweit bei der Fluggesellschaft gestattet, kann vor Ticketausstellung eine Ersatzperson benannt werden. Hierbei gelten die Bestimmungen der entsprechenden Fluggesellschaft.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie oder Ihre Mitreisenden die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters oder eines maßgeblichen Leistungsträgers nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis.

b) durch beim Vertragsabschluss nicht voraussehbare höhere Gewalt bedingte Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise.

7.1 Durchführungsgarantie
Gebuchte Gruppen, die den vom Reiseveranstalter vorgesehenen Bus nicht komplett ausfüllen, werden i. d. Regel mit anderen Gruppen durch den Reiseveranstalter gemeinsam befördert (Durchführungsgarantie für kleinere Gruppen). Kann der Reiseveranstalter eine Fahrt bedingt durch eine zu geringe Teilnehmerzahl oder aus Gründen, die durch den Leistungserbringer verursacht sind, im Ausnahmefall ohne Alternativangebote nicht durchführen, so steht der betroffenen Gruppe ein Entschädigungsanspruch i. H. von 250,- EUR in Form eines Reisgutscheines zu. Dieser Gutschein gilt zwölf Monate und ist nur bei diesem Reiseveranstalter einlösbar.

8. Beschränkung der Haftung
8.1 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Ihnen entstandener Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wurde oder soweit wir für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis 75 000,- EUR je Kunde und Reise; für Sachschäden bis 4100,- EUR (übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt). Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

8.2 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche etc.).

8.3 Für die Richtigkeit der Angaben in Hotel- und Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, können wir nicht haften.

8.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

8.5 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.

8.6 Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

9. Mitwirkungspflicht des Gruppenleiters
Sie sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Da alle Reisen ohne von uns beauftragte Reiseleitung durchgeführt werden, hat der Gruppenleiter hier eine besondere Verpflichtung! Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich dem betreffenden Leistungsträger und bei Nichtabhilfe durch diesen in jedem Falle dem Reiseveranstalter mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Dadurch entstehende Telefonkosten erstatten wir zurück. Kommen Sie durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Notrufnummern finden Sie in der Checkliste!

10. Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach § 651 c ff BGB verjähren in zwölf Monaten. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheitsvorschriften
11.1 Bei allen Auslandsfahrten ist ein gültiges Reisedokument mitzuführen. Sie sind selbst für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften verantwortlich. Sollten in Ihrer Gruppe Teilnehmer aus anderen Staaten mitreisen, so sind Sie selbst für die Beschaffung der u. U. nötigen zusätzlichen Dokumente (Visa etc.) verantwortlich.

11.2 Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei allen Gruppenfahrten die Aufsichtspflicht weder auf den Veranstalter noch auf einen Leistungsträger übergeht bzw. übertragbar ist. Der Vertragsnehmer hat alle diesbezüglichen Pflichten zu erfüllen und ggf. zu verantworten. Durch die Gruppe verursachte Schäden sind durch den Vertragsnehmer in voller Höhe vor Ort gegen Quittung zu zahlen.

11.3 Wir weisen darauf hin, daß bei allen Gruppenfahrten pro Gruppe nur ein Ein- und Ausstieg bedient werden darf.

11.4 Sollten durch behördliche Anordnung oder sonstige durch uns nicht beeinflussbare Stellen Maßnahmen getroffen werden, die die Preise innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung erhöhen, können wir die Mehrkosten unter Beachtung der gesetzl. Bestimmungen auf den Reisepreis umlegen.

12. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern behalten wir uns vor. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Versicherungen

1. Sie erhalten bei Buchung detaillierte Informationen für bewährte, einfache und günstige Lösung für eine Reiseversicherung (Haftpflicht, Kranken, Unfall, d.h. ein nahezu Komplettpaket für Jugendgruppen) zum Preis von ca. 0,32 EUR pro Tag und Person, die dann bei Bedarf indiv. abgeschlossen werdden kann.

2. Busreisen und individuelle Anreisen:
Sie finden den Reiserücktrittskostenschutz (siehe AGB 4.2) bei Busreisen und individuellen Anreisen bereits in Ihrem persönlichen Angebot.

3. Flug- und Bahnreisen:
Wir empfehlen den Abschluss einer separaten Reiserücktrittskostenversicherung bei Flug- und Bahnreisen. Bitte beachten Sie hier die Abschlussfrist von 14 Tagen nach Buchung mit namentlicher Meldung.

Reiseveranstalter:
Schulfahrt Touristik SFT GmbH
Herrengasse 2
01744 Dippoldiswalde